Die Frage stellen sich gerade vor allem Unternehmen, die KI bereits nach außen einsetzen: mit einem Chatbot auf der Website, einem KI-Telefonassistenten, KI-generierten Bildern im Marketing oder Videos mit einer geklonten Stimme. Für sie hat sich mit dem 2. August 2026 etwas geändert. Dieser Beitrag beantwortet die Kennzeichnungsfrage eng und praxisnah. Den Gesamtüberblick über Risikoklassen, Rollen und alle Pflichten findest du im Artikel zum EU AI Act. Eine Einordnung vorweg: Das hier erklärt die Rechtslage, es ist keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Bewertung deines Einzelfalls gehört ein Anwalt an den Tisch.
Warum gilt die EU-Kennzeichnungspflicht direkt in Deutschland?
Die KI-Kennzeichnungspflicht gilt in Deutschland direkt, weil der EU AI Act eine Verordnung ist und keine Richtlinie. Nach Artikel 288 AEUV ist eine Verordnung "in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat". Ein deutsches Umsetzungsgesetz, auf das man warten könnte, braucht es dafür nicht. Artikel 50 bindet Unternehmen in Deutschland genauso wie in Frankreich oder Österreich.
Daraus folgt eine verbreitete Fehlannahme: Wer nach einem "deutschen KI-Kennzeichnungsgesetz" sucht und keins findet, schließt leicht, es gebe noch keine Pflicht. Das stimmt nicht. Die Pflicht steht in der Verordnung (EU) 2024/1689 selbst. Was die Mitgliedstaaten beisteuern, ist die Aufsicht: Seit dem 2. August 2025 benennen sie ihre Melde- und Marktüberwachungsbehörden (Art. 70 Abs. 2). Die Behörde ist national, die Regel ist europäisch.
Wann musst du KI kennzeichnen?
Du musst KI kennzeichnen, sobald Menschen mit einem KI-System interagieren, ohne dass es offensichtlich ist, oder sobald du KI-generierte Bilder, Audios oder Videos veröffentlichst. Das sind die beiden Fälle, die in normalen Unternehmen fast immer der Auslöser sind. Artikel 50 kennt insgesamt vier Pflichten, verteilt auf zwei Rollen: den Anbieter, der ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt, und den Betreiber, der es beruflich einsetzt.
| Pflicht nach Artikel 50 | Wer ist verpflichtet? | Typischer Fall |
|---|---|---|
| KI-Interaktion erkennbar machen, außer es ist offensichtlich | Anbieter | Chatbot, KI-Telefonassistent |
| KI-Outputs maschinenlesbar markieren, soweit technisch machbar | Anbieter | Wasserzeichen oder Metadaten in Text, Bild, Audio, Video |
| KI-generierte oder manipulierte Bilder, Audios, Videos offenlegen | Betreiber | KI-Bild im Social-Post, Avatar-Video, geklonte Stimme |
| Über Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung informieren | Betreiber | im Mittelstand selten |
Die meisten mittelständischen Unternehmen sind Betreiber. Trotzdem landet die Chatbot-Regel oft auf ihrem Tisch: Wer einen Assistenten unter eigenem Namen anbietet oder ein zugekauftes System wesentlich verändert, kann rechtlich zum Anbieter werden. Für den Alltag heißt das: Ein KI-Chatbot auf der Website braucht einen klaren Hinweis zu Beginn des Gesprächs, gleich welche Rolle du formal hast.
Musst du KI-Bilder nach dem EU AI Act kennzeichnen?
Ja, wenn du KI-generierte oder KI-manipulierte Bilder veröffentlichst, musst du das offenlegen. Artikel 50 behandelt solche Inhalte als Deepfakes und verpflichtet den Betreiber, der sie veröffentlicht, zur Offenlegung. Dasselbe gilt für KI-erzeugte oder veränderte Audios und Videos. Für künstlerische und satirische Werke gibt es eine abgeschwächte Form: Die Offenlegung darf dort so erfolgen, dass Darstellung und Genuss des Werks nicht beeinträchtigt werden.
Zwei Pflichten greifen hier ineinander. Der Anbieter des Bildgenerators muss die Ausgabe maschinenlesbar markieren, etwa über Metadaten. Du als Betreiber musst die Veröffentlichung sichtbar offenlegen. Auf das Wasserzeichen des Werkzeugs allein solltest du dich nicht verlassen: Metadaten gehen beim Zuschneiden, Komprimieren oder beim Hochladen auf Plattformen schnell verloren, deine Offenlegung im Beitrag nicht.
Die schwierigere Frage im Alltag ist nicht ob, sondern was. Wenn du Bilder mit KI erstellst, ist der Fall klar. Ein echtes Foto, auf das du eine Überschrift setzt, ist dagegen kein KI-Bild. Entscheidend ist, wie das Medium entstanden ist, nicht ob ein Sprachmodell beim Texten des Beitrags geholfen hat.
Welche KI-Anwendungen fallen unter die Kennzeichnungspflicht?
Unter die Kennzeichnungspflicht fallen KI-Anwendungen mit Publikumskontakt: Systeme, mit denen Menschen direkt sprechen oder schreiben, und Systeme, die Bilder, Audios oder Videos erzeugen, die du veröffentlichst. Rein interne Werkzeuge ohne Außenwirkung lösen diese beiden Alltagsfälle nicht aus. Der AI Act ordnet Chatbots und KI-generierte Inhalte der Stufe "begrenztes Risiko" zu, deren einzige Pflicht Transparenz ist.
So sortiert sich das in der Praxis:
- Kennzeichnen: Chatbot oder KI-Assistent auf der Website, KI-Telefonassistent, Videos mit KI-Avatar, Audio mit einer geklonten Stimme, KI-generierte Bilder und KI-Videomaterial in Werbung, Social Media oder auf der Website.
- Nicht nach Artikel 50: Spam-Filter, KI-Funktionen in Videospielen, eine interne Auswertung von Belegen, ein Assistent, der deinem Team Protokolle zusammenfasst. Solche Anwendungen gelten als minimales Risiko und haben keine Pflichten aus dem AI Act.
- Text: Die Offenlegungspflicht für Betreiber nennt ausdrücklich Bilder, Audio und Video. Die maschinenlesbare Markierung von Text-Outputs liegt beim Anbieter des Modells.
Eine Pflicht gilt dabei unabhängig davon, ob etwas gekennzeichnet werden muss: Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Artikel 4, dass dein Team ausreichende KI-Kompetenz hat. Wer KI-Bilder oder einen Chatbot einsetzt, sollte die Kennzeichnungsregeln also auch in der KI-Schulung behandeln, denn die Kennzeichnung scheitert in der Praxis selten am Wissen der Geschäftsführung, sondern an der Person, die den Beitrag veröffentlicht.
Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht und was droht bei Verstößen?
Die Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 gilt seit dem 2. August 2026. An diesem Tag wurde der überwiegende Teil des AI Act wirksam, darunter die Transparenzpflichten (Art. 113). Die Regeln zu Strafen und Bußgeldern sind bereits seit dem 2. August 2025 in Kraft, der Sanktionsrahmen stand also schon, bevor die Kennzeichnungspflicht startete.
Für kleine und mittlere Unternehmen sieht Artikel 99 vor, dass Bußgelder nach dem jeweils niedrigeren Wert bemessen werden. Das ist eine Erleichterung, keine Befreiung. Wie die Stichtage des AI Act insgesamt zusammenhängen und was davon für deinen Betrieb schon gilt, steht in der Zusammenfassung der AI-Act-Fristen für KMU.
Wie setzt AUTIMA die Kennzeichnung selbst um?
AUTIMA kennzeichnet KI-Inhalte auf autima.de nicht per Hand, sondern über eine einzige zentrale Liste im Code. Darin steht jede Quelle, aus der KI-erzeugte Medien stammen: die Blog-Bilder, die gesprochenen Artikelfassungen mit Renés geklonter Stimme, die KI-Renderings der Fallbeispiele, das Avatar-Porträt einer nicht existierenden Person. Jedes Bild aus einer dieser Quellen bekommt automatisch einen Hinweis. Welche Systeme wo im Einsatz sind, steht offen auf der Seite zur KI-Transparenz.
Genauso wichtig ist, was bewusst nicht markiert wird: Kundenlogos, echte Fotos von René und Felix, das TÜV-Siegel, programmatisch gezeichnete Grafiken. Für Social Media gilt dieselbe Trennlinie als feste Regel. Avatar-Videos, KI-Stimmen und KI-Bilder bekommen eine eigene Hinweiszeile im Beitragstext und, wo die Plattform es anbietet, zusätzlich das KI-Feld beim Hochladen. Echte Fotos mit Text-Overlay, Carousel-Grafiken und Screenshots bekommen keinen Hinweis. Der Grund: Falsch kennzeichnen schadet ähnlich wie gar nicht kennzeichnen. Wer echte Fotos als KI markiert, entwertet den Hinweis genau dort, wo er zählt.
Die Lehre daraus für dein Unternehmen: Eine Pflicht, die an der Aufmerksamkeit einzelner Menschen hängt, wird irgendwann verletzt, an einem vollen Tag, bei der neuen Aushilfe, beim schnell nachgeschobenen Post. Eine Pflicht, die im System steckt, nicht. Die Frage "muss ich das kennzeichnen?" gehört deshalb an den Anfang, wenn ein Chatbot, eine Bildstrecke oder ein Avatar-Video geplant wird, nicht an das Ende vor dem Veröffentlichen.
Diese Einordnung stammt nicht aus zweiter Hand: René Tzschoppe, EU AI Act Beauftragter mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation (Prüfzeichen-ID 0217466644, gültig bis 27.07.2029), verantwortet die AI-Act-Fragen, wenn AUTIMA KI-Systeme für Kunden baut.
Die Qualifikation belegt Fachkunde, keine Rechtsberatung, der Hinweis vom Anfang gilt unverändert. Praktisch heißt sie: Bevor ein Chatbot oder eine KI-Bildstrecke gebaut wird, steht fest, welche Kennzeichnung dazugehört und wie sie automatisch mitläuft. Die vollständigen Transparenzpflichten im Wortlaut findest du in Artikel 50 des EU AI Act.
Wenn du wissen willst, welche deiner KI-Anwendungen unter Artikel 50 fallen und wie die Kennzeichnung bei dir automatisch mitläuft, ist das ein typischer Baustein unserer
KI-Strategie-BeratungHäufig gestellte Fragen
Ja, in Deutschland gilt seit dem 2. August 2026 eine KI-Kennzeichnungspflicht: Artikel 50 des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) gilt als EU-Verordnung unmittelbar, ohne eigenes deutsches Gesetz. Betroffen sind vor allem Chatbots mit Kundenkontakt und veröffentlichte KI-generierte Bilder, Audios und Videos. Das ist keine Rechtsberatung, sondern der Ausgangspunkt für deine eigene Prüfung.
Eine Kennzeichnungspflicht verpflichtet dazu, eine bestimmte Eigenschaft eines Angebots offen auszuweisen, damit niemand darüber getäuscht wird. Bei KI heißt das: Menschen sollen erkennen, dass sie mit einer Maschine sprechen oder dass ein Bild, eine Stimme oder ein Video künstlich erzeugt ist. Es geht um Transparenz, nicht um ein Verbot. KI-Inhalte bleiben erlaubt, sie müssen nur als solche erkennbar sein.
Ja, sofern es nicht ohnehin offensichtlich ist. Artikel 50 verlangt, dass Menschen informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren. Praktisch reicht ein klarer Hinweis zu Beginn des Gesprächs, etwa im Begrüßungstext des Chatfensters oder im ersten Satz eines KI-Telefonassistenten. Ein Name wie ein menschlicher Vorname ohne Hinweis ist genau der Fall, den die Regel verhindern soll.
René Tzschoppe, Gründer von AUTIMA, ist EU AI Act Beauftragter mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation (PersCert TÜV, Prüfzeichen-ID 0217466644, gültig bis 27.07.2029). Das Prüfzeichen ist personengebunden und über certipedia.com extern verifizierbar. Es belegt Fachkunde zur Verordnung, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen & Belege
- EU AI Act, Artikel 50: Transparenzpflichten — Die vier Kennzeichnungspflichten für Anbieter und Betreiber: KI-Interaktion erkennbar machen, synthetische Inhalte maschinenlesbar markieren, Deepfakes offenlegen, über Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung informieren.
- EU AI Act: Implementation Timeline — Belegt die Stichtage: Strafen und Bußgelder wirksam seit 2. August 2025, Transparenzpflichten nach Artikel 50 seit 2. August 2026 (Art. 113).
- EU AI Act: High-Level Summary — Risikobasierter Ansatz mit vier Stufen. Chatbots und KI-generierte Inhalte fallen in die Stufe mit Transparenzpflichten, Spam-Filter oder KI in Videospielen haben keine Pflichten aus dem AI Act.
- Artikel 288 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU) — "Die Verordnung hat allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat." Deshalb braucht der AI Act kein deutsches Umsetzungsgesetz, um in Deutschland zu gelten.
- Certipedia: Prüfzeichen 0217466644, René Tzschoppe, EU AI Act Beauftragter — Externe Verifikation der personengebundenen Qualifikation durch TÜV Rheinland, ausgestellt am 28.07.2026, gültig bis 27.07.2029.

