Der EU AI Act ist keine Regel, die an einem einzigen Tag scharf wird. Er ist ein Kalender. Wer ihn als einen Stichtag liest, macht zwangsläufig einen von zwei Fehlern: Er hält sich für nicht betroffen, weil das große Datum noch in der Zukunft liegt - oder er baut monatelang an Pflichten, die für seinen Betrieb nie greifen werden.
Deshalb ist die nützlichste Zusammenfassung der Verordnung keine inhaltliche, sondern eine zeitliche. Welche Pflicht gilt seit wann, welche kommt wann, und was davon betrifft ein Unternehmen, das KI schlicht benutzt, statt sie zu bauen? Für kleine und mittlere Betriebe schrumpft die Antwort auf eine überraschend kurze Liste - und der wichtigste Punkt darauf ist bereits fällig.
Dieser Artikel legt die Zeitleiste offen, ordnet jedes Datum ein und macht daraus einen Fahrplan bis zum 2. August 2026, dem Termin, an dem der überwiegende Teil der Verordnung wirksam wird. Alle Fristen und Artikelnummern stammen aus der Verordnung selbst und sind unten verlinkt. Eine Einordnung vorweg: Der Beitrag erklärt die Rechtslage praxisnah, er ist keine Rechtsberatung - für die verbindliche Bewertung deines Einzelfalls gehört ein Anwalt an den Tisch.
Der EU AI Act in einer Zusammenfassung
Der EU AI Act ist die Verordnung (EU) 2024/1689, mit der die Europäische Union den Einsatz künstlicher Intelligenz erstmals einheitlich reguliert - über vier Risikoklassen, an die jeweils eigene Pflichten geknüpft sind. Sie wurde am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 1. August 2024 in Kraft (Art. 113).
Die vier Klassen in einem Satz: Unannehmbares Risiko ist verboten (Art. 5). Hohes Risiko ist erlaubt, aber streng reguliert (Art. 6 und Anhang III). Begrenztes Risiko schuldet Transparenz (Art. 50). Minimales Risiko löst keine Pflichten aus - dort liegt der Großteil aller heute eingesetzten KI. Die vollständige Einordnung samt Rollen und Klassen steht im Überblicksartikel zum EU AI Act, die Einstufungsfrage im Detail im Beitrag zum Hochrisiko-KI-System.
Entscheidend für die Planung ist aber nicht die Klasse, sondern die Uhr. Die Verordnung gilt gestaffelt, weil sie Unternehmen, Behörden und Prüfstellen Zeit gibt, sich einzurichten. Wer den amtlichen Text braucht: Er liegt rechtsverbindlich in allen EU-Amtssprachen vor, auch auf Deutsch. Für die tägliche Arbeit ist die navigierbare Fassung im AI Act Explorer meist praktischer als ein PDF, weil sie Kapitel, Artikel und Anhänge einzeln adressierbar macht. Begriffe wie Anbieter, Betreiber oder Profiling stehen im Glossar.
Die Zeitleiste des AI Act: fünf Daten, die zählen
Mit KI erzeugtes Bild
Der offizielle Zeitplan zur Anwendbarkeit führt jedes Datum mit Artikelbezug auf. Fünf davon tragen die Struktur:
| Datum | Was wirksam wird | Grundlage |
|---|---|---|
| 01.08.2024 | Inkrafttreten der Verordnung, noch keine materiellen Pflichten | Art. 113 |
| 02.02.2025 | Verbotene Praktiken (Art. 5) und KI-Kompetenz (Art. 4) | Art. 113 lit. a |
| 02.08.2025 | Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Governance, Sanktionen | Art. 113 lit. b |
| 02.08.2026 | Der überwiegende Teil: Hochrisiko nach Anhang III, Transparenz (Art. 50) | Art. 113 |
| 02.08.2027 | Hochrisiko über Produktsicherheit (Art. 6 Abs. 1) | Art. 113 |
Dazu zwei späte Termine, die kaum ein Unternehmen betreffen, aber zur Vollständigkeit gehören: Hochrisiko-Systeme im Einsatz bei Behörden müssen bis zum 2. August 2030 konform sein (Art. 111 Abs. 2), bestimmte Large-Scale-IT-Systeme aus Anhang X bis zum 31. Dezember 2030 (Art. 111 Abs. 1).
Als Merksatz-Kette: Inkrafttreten, dann Verbote und Kompetenz, dann Modellregeln und Strafen, dann der große Rest, dann die Produktsicherheit. Wer sich diese Reihenfolge merkt, braucht die Tabelle nur noch zum Nachschlagen der Daten.
Was seit dem 2. Februar 2025 gilt
Der erste harte Stichtag liegt hinter uns, und er ist derjenige, der jedes Unternehmen betrifft, das KI einsetzt. Seit dem 2. Februar 2025 gelten zwei Kapitel: die verbotenen Praktiken nach Artikel 5 und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4.
Die acht Verbote klingen für einen normalen Betrieb zunächst exotisch: unterschwellige oder manipulative Techniken, Ausnutzen von Schwächen aufgrund von Alter, Behinderung oder wirtschaftlicher Lage, Social Scoring, prädiktive Kriminalitätsbewertung allein aus Profiling, ungezieltes Scraping von Gesichtsbildern, biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen, Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum. Ein Verbot ist jedoch näher, als viele denken: Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen, zulässig nur aus medizinischen oder Sicherheitsgründen. Wer über Software nachdenkt, die Stimmungen von Mitarbeitenden oder Bewerbern auswertet, prüft nicht die Hochrisiko-Klasse, sondern ein Verbot.
Die zweite Pflicht ist die praktisch wichtigere. Artikel 4 verlangt von Anbietern und Betreibern, nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz des Personals sicherzustellen - bezogen auf Vorwissen, Einsatzkontext und die Personengruppen, mit denen die KI arbeitet. Betreiber ist faktisch jedes Unternehmen, das KI beruflich nutzt: ein Sprachmodell im Team, ein Chatbot auf der Website, KI-Werkzeuge im Vertrieb. Es gibt keine Untergrenze nach Unternehmensgröße und keine Abhängigkeit von der Risikoklasse. Was "ausreichend" bedeutet und wie sich der Nachweis führen lässt, steht im Beitrag zur KI-Schulungspflicht nach Artikel 4.
Wie gut die Wirtschaft auf diesen Termin vorbereitet war, zeigt eine Bitkom-Befragung vom September 2024: 24 Prozent der Unternehmen hatten sich mit dem AI Act beschäftigt, nur 3 Prozent intensiv - und 24 Prozent hatten noch nie von ihm gehört. Fünf Monate vor dem ersten Stichtag.
Was seit dem 2. August 2025 gilt
Ein Jahr nach Inkrafttreten wurde die zweite Stufe wirksam: die Pflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (General-Purpose AI, Art. 53), die Governance-Struktur, die Regeln für notifizierte Stellen, die Vertraulichkeitsvorschriften - und die Sanktionen aus Kapitel XII. Seit diesem Datum benennen die Mitgliedstaaten ihre Melde- und Marktüberwachungsbehörden (Art. 70 Abs. 2).
Für ein KMU ist das eine gute und eine unbequeme Nachricht zugleich. Die gute: Die Anbieterpflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck treffen die Modellhersteller, nicht dich als Nutzer. Modelle, die mit mehr als 10^25 FLOP trainiert wurden, gelten als Modelle mit systemischem Risiko und lösen zusätzliche Pflichten nach Artikel 55 aus - laut dem KMU-Leitfaden erfüllten Stand Februar 2025 nur rund 15 Modelle weltweit diese Schwelle. Wer sie nur einsetzt, trägt daraus keine Anbieterpflicht.
Die unbequeme: Die Durchsetzungsmechanik steht seit August 2025, bevor die großen materiellen Pflichten überhaupt greifen. Für KMU und Start-ups wird das Bußgeld nach dem jeweils niedrigeren der in Artikel 99 genannten Werte bemessen - eine echte Erleichterung, aber keine Ausnahme. Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, die vor dem 2. August 2025 am Markt waren, müssen ihre Konformität bis zum 2. August 2027 herstellen (Art. 111 Abs. 3).
Der 2. August 2026: der Stichtag für normale Betriebe
Das ist das Datum, auf das ein Unternehmen ohne regulierte Produkte tatsächlich zusteuert. An diesem Tag wird der überwiegende Teil der Verordnung wirksam: die Hochrisiko-Pflichten für Anwendungsfälle aus Anhang III und die Transparenzpflichten nach Artikel 50. Bis dahin müssen die Mitgliedstaaten außerdem mindestens ein operatives KI-Reallabor eingerichtet haben (Art. 57 Abs. 1), und die Kommission legt Leitlinien zu Artikel 6 und zur Beobachtung nach dem Inverkehrbringen vor (Art. 6 Abs. 5, Art. 72 Abs. 3; im Zeitplan für den 2. Februar 2026 vorgesehen).
Artikel 50 kennt vier Pflichten. Anbieter müssen KI-Interaktion kennzeichnen, sofern sie nicht offensichtlich ist, und synthetische Inhalte maschinenlesbar markieren, soweit technisch machbar. Betreiber müssen Deepfakes offenlegen, also veröffentlichte KI-generierte oder -manipulierte Bilder, Audios und Videos, und über den Einsatz von Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung informieren.
Übersetzt in den Alltag eines Mittelständlers heißt das: Ein KI-Chatbot auf der Website muss als KI erkennbar sein. Wer Bilder mit KI erstellt und sie in Marketing, Blog oder Social Media veröffentlicht, legt das offen. Beides ist keine Grundsatzentscheidung, sondern Handwerk - und deutlich billiger, wenn es vor dem Rollout geplant wird statt danach.
Die Hochrisiko-Pflichten aus Anhang III betreffen dagegen die wenigsten. Wer weder Bewerber vorsortiert noch Kreditwürdigkeit bewertet, noch Zugang zu Bildung oder wesentlichen Diensten steuert, landet in der Regel im begrenzten oder minimalen Risiko. Diese Prüfung gehört trotzdem dokumentiert, weil ein begründetes Nein im Zweifel trägt und eine Vermutung nicht.
Was 2027 und danach folgt
Am 2. August 2027 wird Artikel 6 Absatz 1 wirksam: die Hochrisiko-Einstufung über die Produktsicherheit. Sie greift, wenn ein KI-System Sicherheitskomponente eines Produkts ist, das unter das EU-Harmonisierungsrecht aus Anhang I fällt und einer Konformitätsbewertung durch Dritte unterliegt - Maschinenbau, Medizintechnik, Fahrzeuge, Aufzüge. Wer solche Produkte baut, hat ein Jahr mehr Zeit als der Rest; wer sie nicht baut, kann dieses Datum ignorieren.
Danach wird es dünn: Hochrisiko-Systeme, die von Behörden genutzt werden, müssen bis zum 2. August 2030 konform sein (Art. 111 Abs. 2), bestimmte Large-Scale-IT-Systeme aus Anhang X bis Ende 2030 (Art. 111 Abs. 1). Für ein KMU endet die relevante Zeitleiste damit im August 2026.
Der Fahrplan bis zum 2. August 2026
Mit KI erzeugtes Bild
Sechs Schritte, die ohne Gutachten funktionieren und in Summe eher Tage als Monate brauchen.
Erstens: Bestand aufnehmen - nach Anwendungsfall, nicht nach Werkzeug. Nicht "wir nutzen ein Sprachmodell", sondern "wir nutzen ein Sprachmodell, um X über Y zu entscheiden". Zehn Anwendungsfälle auf einer Lizenz sind zehn Zeilen. Dieses Verzeichnis ist die Grundlage für jeden weiteren Schritt.
Zweitens: Artikel 5 prüfen. Bevor irgendetwas eingestuft wird, gegen die Verbote laufen lassen. Emotionserkennung am Arbeitsplatz, Social Scoring, biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen sind keine Pflichtenfälle, sondern seit Februar 2025 unzulässig.
Drittens: Artikel 4 erledigen und nachweisen. Schulung passend zum Vorwissen und zum Einsatzkontext, Teilnahme dokumentiert, Ergebnis abgelegt. Das ist die Pflicht, die schon gilt - sie hat Vorrang vor allem, was 2026 kommt.
Viertens: Risikoklasse je Anwendungsfall bestimmen. Fällt der Fall in einen der acht Anhang-III-Bereiche? Greift die Ausnahme nach Artikel 6 Absatz 3, und ist Profiling im Spiel, das sie wieder aufhebt? Ergebnis mit Begründung und Datum in die Akte, auch und besonders beim Nein.
Fünftens: Kennzeichnung nach Artikel 50 aufsetzen. Für jeden Kanal, auf dem KI mit Menschen spricht oder veröffentlichte Inhalte erzeugt. Sinnvoll ist eine zentrale Stelle, an der Quellen und Hinweistexte gepflegt werden - verstreute Einzellösungen veralten still.
Sechstens: Zuständigkeit und Wiedervorlage festlegen. Eine Pflichtrolle schreibt der AI Act nicht vor; wer die Aufgabe trotzdem verankern will, findet die Ausgestaltung im Beitrag zum KI-Beauftragten. Ohne festen Prüftermin merkt niemand, dass ein System nach dem nächsten Update mehr tut als vorher.
Was der AI Act kleinen Unternehmen erleichtert
Mit KI erzeugtes Bild
Der Leitfaden für kleine Unternehmen sammelt fünf Erleichterungen, die der AI Act KMU und Start-ups gezielt einräumt. Regulatorische Reallabore stehen ihnen vorrangig und kostenlos offen (Art. 57, 58, 62), und die dokumentierte Teilnahme kann als Konformitätsnachweis dienen. Die Gebühren für Konformitätsbewertungen müssen im Verhältnis zur Unternehmensgröße stehen und werden reduziert (Art. 62). Für Klein- und Kleinstunternehmen stellt die Kommission vereinfachte technische Dokumentationsformulare bereit. Die Mitgliedstaaten organisieren KMU-spezifische Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen (Art. 62) - der praktische Andockpunkt für Artikel 4. Und es gibt dedizierte nationale Beratungsstellen.
Der wichtige Vorbehalt steht nicht im Kleingedruckten, sondern in der Logik: Diese Erleichterungen betreffen die Hochrisiko-Pflichten. Sie entwarnen nicht bei den Verboten und nicht bei der KI-Kompetenz. Klein zu sein verschiebt keine Frist.
Häufige Fehler beim Umgang mit den Fristen
Der häufigste Fehler ist das Warten auf 2026. Wer den 2. August 2026 als Startschuss liest, übersieht, dass die einzige Pflicht, die ihn mit Sicherheit trifft, seit Februar 2025 gilt. Der Termin, der in jeder Schlagzeile steht, ist nicht der Termin, der für ihn zählt.
Der zweite Fehler ist die Verwechslung von Frist und Klasse. Betriebe stecken Wochen in die Hochrisiko-Prüfung, weil sie das strengste Kapitel für das dringendste halten, und lassen dabei Artikel 4 liegen. Richtig ist die umgekehrte Reihenfolge: erst die Verbote, dann die Kompetenz, dann die Kennzeichnung, dann die Einstufung.
Der dritte Fehler ist, die Kennzeichnung als Nachrüstung zu planen. Aus über 600 umgesetzten Projekten seit 2012 ist das die teuerste Variante: Wer erst im Juli 2026 anfängt, jede Bildquelle, jedes Widget und jede Ausgabestelle einzeln zu suchen, arbeitet gegen die Uhr. Wir haben es im eigenen Betrieb andersherum gemacht - das Team wurde am 19. Juni 2026 geschult, mit Quiz-Nachweis und Protokoll in der Compliance-Akte, und die eingesetzten KI-Systeme stehen nach Anwendungsfall offen einsehbar auf der Seite zur KI-Transparenz. Die Kennzeichnung KI-generierter Bilder hängt an einer einzigen zentralen Stelle im Code: Kommt eine Bildquelle dazu, wird sie dort eingetragen, und die Markierung greift überall. Das ist kein Aufwand, den man einmal im Jahr stemmt, sondern eine Entscheidung, die man einmal trifft.
Der vierte Fehler ist Lähmung. Laut Bitkom Research nutzen inzwischen 36 Prozent der Unternehmen KI - fast doppelt so viele wie im Vorjahr -, und 53 Prozent nennen rechtliche Hürden und Unklarheiten als größtes Hemmnis. Beide Zahlen zusammen beschreiben denselben Betrieb: Er setzt KI längst ein und traut sich gleichzeitig nicht, sie ernsthaft auszurollen. Der Ausweg ist keine weitere Recherche, sondern der Fahrplan - wie man aus dieser Möglichkeitslähmung herauskommt, ist eine Frage der Reihenfolge, nicht der Rechtslage.
So gehst du den Fahrplan an
Drei Bewegungen reichen, um vor dem August 2026 belastbar aufgestellt zu sein. Erstens: das Verzeichnis nach Anwendungsfall aufbauen, inklusive der KI-Tools, die niemand offiziell eingeführt hat - es ist die Grundlage für Einstufung, Schulung und Kennzeichnung zugleich. Zweitens: Artikel 4 abschließen, mit Nachweis; eine KI-Schulung für dein Team erledigt die Pflicht und macht die Leute nebenbei arbeitsfähig. Drittens: die Kennzeichnung nach Artikel 50 dort verankern, wo Inhalte entstehen, statt sie später über fertige Kanäle zu legen.
Diese Einordnung stammt nicht aus zweiter Hand. René Tzschoppe, EU AI Act Beauftragter mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation, trägt das Prüfzeichen mit der ID 0217466644, gültig bis 27.07.2029 - geprüft wurden unter anderem die Risikoklassifizierung nach Verordnung (EU) 2024/1689, die KI-Kompetenz nach Artikel 4 und die Transparenzpflichten nach Artikel 50.
Die Qualifikation belegt Fachkunde, keine Rechtsberatung - der Hinweis vom Anfang gilt unverändert. Praktisch bedeutet sie, dass die Frist- und Klassenfrage Teil der Bauplanung ist, wenn wir als KI-Agentur Systeme entwickeln oder mit Prozessautomatisierung für den Mittelstand Abläufe umbauen: Bevor gebaut wird, steht fest, welche Pflicht der Ablauf ab wann auslöst.
Die ehrliche Zusammenfassung des AI Act für ein KMU passt in zwei Zeilen. Die Pflicht, die dich sicher trifft, gilt seit Februar 2025 und heißt KI-Kompetenz. Die Pflicht, auf die du zusteuerst, greift im August 2026 und heißt Kennzeichnung. Alles andere ist eine dokumentierte Prüfung, die in den meisten Betrieben mit einem begründeten Nein endet. Wer diese Reihenfolge einhält, verliert keine Zeit an Paragrafen und behält sie für das, was zählt: aus KI-Bereitschaft echte Produktivität zu machen.
Du willst nicht jede Frist einzeln nachschlagen, sondern einen Fahrplan, der zu deinem Betrieb und deinen tatsächlichen Anwendungsfällen passt?
KI-Strategie-BeratungHäufig gestellte Fragen
Die Verordnung (EU) 2024/1689 trat am 1. August 2024 in Kraft und wird gestaffelt anwendbar. Seit dem 2. Februar 2025 gelten die verbotenen Praktiken nach Artikel 5 und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4. Seit dem 2. August 2025 sind die Pflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, die Governance-Struktur und die Sanktionsvorschriften wirksam. Am 2. August 2026 folgt der überwiegende Teil der Verordnung, am 2. August 2027 die Hochrisiko-Einstufung über die Produktsicherheit nach Artikel 6 Absatz 1.
Für Betriebe, die KI nur einsetzen und keine regulierten Produkte herstellen, sind es im Kern zwei Dinge. Erstens die KI-Kompetenz nach Artikel 4, die seit Februar 2025 gilt und samt Nachweis dokumentiert gehört. Zweitens die Transparenzpflichten nach Artikel 50, die ab August 2026 greifen: Chatbots müssen als KI erkennbar sein, veröffentlichte KI-generierte Bilder, Audios und Videos offengelegt werden. Dazu kommt eine dokumentierte Einstufung je Anwendungsfall, die in den meisten Fällen mit einem begründeten Nein zur Hochrisiko-Klasse endet.
Ja. Der AI Act ist die Verordnung (EU) 2024/1689 und wurde am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht - amtlich und rechtsverbindlich in allen EU-Amtssprachen, also auch auf Deutsch. Für die tägliche Arbeit ist die navigierbare Fassung im AI Act Explorer meist praktischer als das PDF, weil sie Kapitel, Artikel und Anhänge einzeln verlinkt. Für eine verbindliche Auslegung im Einzelfall zählt der amtliche Text, nicht die Zusammenfassung.
René Tzschoppe, Gründer von AUTIMA, ist EU AI Act Beauftragter mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation (PersCert TÜV, Prüfzeichen-ID 0217466644, gültig bis 27.07.2029). Das Prüfzeichen ist personengebunden und über certipedia.com extern verifizierbar. Es belegt Fachkunde zur Verordnung, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen & Belege
- EU AI Act - Implementation Timeline (alle Fristen mit Artikelbezug) — Offizieller Zeitplan der gestaffelten Anwendbarkeit, Datum für Datum.
- Artikel 4 EU AI Act - KI-Kompetenz (AI Literacy) — Wortlaut der Pflicht für Anbieter und Betreiber, wirksam seit 02.02.2025.
- Artikel 5 EU AI Act - verbotene Praktiken — Die acht verbotenen KI-Praktiken, darunter Social Scoring und Emotionserkennung am Arbeitsplatz.
- Artikel 50 EU AI Act - Transparenzpflichten — Kennzeichnung von KI-Interaktion, synthetischen Inhalten und Deepfakes, wirksam ab 02.08.2026.
- AI Act Explorer - navigierbare Fassung der Verordnung (EU) 2024/1689 — Kapitel, Artikel und Anhänge einzeln verlinkt - praktischer als das Amtsblatt-PDF.
- Leitfaden für kleine Unternehmen zum AI Act (deutsch) — KMU-Erleichterungen: Reallabore nach Art. 57 und 58, reduzierte Gebühren und Bußgeldbemessung nach Art. 62 und 99.
- Bitkom (2024): Jedes vierte Unternehmen beschäftigt sich mit dem AI Act — 24 Prozent hatten sich mit dem AI Act befasst, nur 3 Prozent intensiv, 24 Prozent nie davon gehört (602 Unternehmen ab 20 Beschäftigten, KW 23 bis KW 30 2024).
- Bitkom Research (2025): Durchbruch bei Künstlicher Intelligenz — 36 Prozent der Unternehmen nutzen KI (Vorjahr 20 Prozent), 53 Prozent nennen rechtliche Unsicherheit als größtes Hemmnis (604 Unternehmen ab 20 Beschäftigten, KW 27 bis KW 32 2025).
- TÜV Rheinland Prüfzeichen 0217466644 - EU AI Act Beauftragter — Externe Verifikation der Qualifikation des Autors bei Certipedia.

